1x DREHMEISTE
Technische Angaben:
- Wasservolumen: 33,3 L
- Füllgewicht Propan: 14 kg
- Füllgewicht Butan: 16,3 kg
- Taragewicht: 7,5 kg
- Höhe inkl. Kragen: 688 mm
- Höhe ohne Kragen: 648 mm
- Durchmesser: 300 mm
- Gasausgang: G.12 Kleinflaschenanschluss (KLF)
- Zulassung: CE0036 PED 1997-23EG
Warum bei uns?
- Unsere Produkte stammen stets aus aktueller Produktion.
- Wir arbeiten direkt mit Herstellern oder deren Vertretungen zusammen, um Ihnen den bestmöglichen Preis und Service bieten zu können.
- Zusätzlich bieten wir Ihnen zahlreiche Spar-Sets für jeden Bedarf und Geldbeutel an!
- Wir versenden zuverlässig und täglich mit DHL/UPS/DPD.
- Kostenloser Versand innerhalb Deutschlands (Versand in die EU kostet lediglich 10,00 € je Flasche)!
- Wir beraten Sie gern! Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.
- Wir greifen auf jahrelange Erfahrung unserer geschulten Mitarbeiter zurück.
- Alles aus einer Hand! Unser Sortiment umfasst tausende Produkte für eine sichere und zuverlässige Gasversorgung.
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FRAGEN & ANTWORTEN
Was muss ich vor der Erstbetankung beachten?
Die Tankflaschen werden in der Fabrik mit Luftdruck auf Dichtheit geprüft. Der Prüfdruck wird anschließend abgelassen. Daher sollte das Entnahmeventil (Handrad) vor dem Betanken geöffnet werden um Restdruck abzulassen und anschließend wieder geschlossen werden. Es verbleibt aber ein kleiner Restluft in der Tankflasche. Bei der ersten Betankung entsteht dadurch eine enorme Kälte im Inneren des Behälters. In Ausnahmefällen kann es sein, dass der Schwimmer des Füllstopventil vereist und nicht rechtzeitig schließt. Tanken Sie deshalb niemals mehr als 21,5L in die Flasche. Auch bei einer Zweiflaschenanlage nie mehr tanken als angegeben. Beobachten Sie bei Tankvorgang das Laufwerk der Zapfsäule, eventuell manuell stoppen.
Wird eine Konformitätserklärung von ALUGAS mitgeliefert?
Die Konformitätserklärung können Sie jederzeit online unter https://alugas-service.de/ , nach Eingabe der Seriennummer Ihrer Flasche, herunterladen. Aktuelle Fassung der Betriebs- & Einbauanleitung finden Sie in unserem Download-Bereich.
Was passiert nach 10 Jahren?
Nach 10 Jahren ist die Flasche erneut zu prüfen bzw. zu ersetzen.
Gibt es Flaschen, die nach 10 Jahren nicht geprüft werden müssen?
Nur Flaschen mit 67R-01 Zulassung (Tanks) müssen keiner 10-Jahres-Prüfung unterzogen werden sofern der Hersteller es nicht vorschreibt. So wäre es z.B. die schwarze CAMPKO Stahlflasche in unserem Sortiment.
Darf die Flasche liegen?
Um Funktion des 80% Füllstops und eine gasförmige Entnahme gewährleisten zu können, muss die Flasche senkrecht montiert sein.
Wie muss die Flasche montiert werden?
Die Flasche muss nach G607 auf jeden Fall fest montiert werden. Bei der Montage ist jedoch darauf zu achten, dass die Flasche ohne Werkzeug herausnehmbar bleibt. Dazu sind die s.g. Sterngriffschrauben bei dem Halter sowie eine Schnellkupplung (ab Frühjahr 2025 erhältlich) am Füllschlauch zu verwenden. Wir empfehlen ihr Vorhaben im Vorfeld mit einem G607 Sachverständigen oder der zuständigen Prüforganisation (TÜV/DEKRA/GTÜ/KÜS usw.) zu besprechen.
Brauche ich eine Abnahme?
Nein, eine Alugas TRAVELMate Gastankflasche muss nach fachmännischem Einbau nicht mehr abgenommen werden. Der Einbau wird aber im Rahmen eine Gasprüfung (G607) kontrolliert.
Wo kann ich die Flasche einbauen lassen?
Die Flaschen sollten von einem Fachbetrieb montiert werden. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen den Einbaubetrieb in Ihrer Nähe. Kontaktieren Sie uns dazu einfach über das Kontaktformular und teilen uns Ihre Postleitzahl mit.
Welches Gas darf getankt werden?
Das s.g. Flaschengas aus den herkömmlichen Tauschflaschen unterscheidet sich prinzipiell nicht vom Autogas, welches Sie selbstständig nachtanken. Beide Gase sind eine Mischung aus Propan und Butan. Im Ausland wird Autogas (LPG) auch GLP oder GPL genannt.
Bitte beachten Sie, dass die o.g. Hinweise sich ausschließlich auf die deutsche G607-Regelung beziehen und den aktuellen Informationsstand wiederspiegeln. Richtlinien anderer Prüforganisationen oder Länder konnten von uns nicht berücksichtigt werden. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an Ihre zuständige Prüforganisation.